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Lizenzbestimmungen

Bitte lesen Sie diesen Lizenzvertrag sorgfältig durch, bevor Sie die Software herunterladen und/oder benutzen. Wenn Sie die Software herunterladen und/oder benutzen, erklären Sie damit Ihr Einverständnis mit den Bestimmungen des folgenden Lizenzvertrages.

Einer gesonderten Mitteilung an pretz.de bedarf es nicht. Wenn Sie mit dem Lizenzvertrag nicht einverstanden sind, sind Sie nicht berechtigt, die Software herunterzuladen und/oder zu benutzen.


1. Lizenz

Lizenzgeber ist [exorg], Frank Pretz, Schwetzingen, Deutschland. Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Benutzung der Software einschließlich der Zeichensätze (im folgenden "[exorg] - Software"), unabhängig davon, ob diese auf einer Diskette oder einem anderen Datenträger gespeichert ist. Lediglich der Datenträger, auf dem sich die pretz.de - Software befindet, geht in Ihr Eigentum über. Pretz.de und/oder der oder die Lizenzgeber von pretz.de bleiben Inhaber sämtlicher Eigentums- oder sonstiger Rechte an der Software. Auch alle Kopien der [exorg] - Software unterliegen dieser Vereinbarung.


2. Angebote

Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Installation und Benutzung der [exorg] - Software auf der Festplatte eines Computers. Sie sind also nicht berechtigt, die [exorg] - Software auf mehreren Computern gleichzeitig zu speichern. Sie sind ferner berechtigt, eine maschinenlesbare Kopie der [exorg] - Software für Sicherungszwecke zu erstellen, sofern Sie auf jeder Sicherungskopie der [exorg] - Software die Urheber- und sonstigen Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auf dem Original enthalten waren. Alle sonstigen Rechte an der [exorg] - Software bleiben vorbehalten. Sie dürfen die [exorg] - Software einem Dritten nur dann verkaufen oder überlassen, wenn dieser alle Rechte und Pflichten aus diesem Lizenzvertrag an Ihrer Stelle übernimmt und Sie die in Ihrem Besitz befindliche Kopien der [exorg] - Software zerstören. Sie verpflichten sich, es zu unterlassen, die [exorg] - Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise in eine für Personen wahrnehmbare Form zu bringen, zu modifizieren, zu adaptieren, zu übersetzen, von der [exorg] - Software ganz oder teilweise abgeleitete Werke zu erstellen, oder zu verkaufen oder Dritten auf sonstige Weise unentgeltlich oder gegen Bezahlung zum Gebrauch zu überlassen, soweit dies nicht nach diesem Vertrag oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet ist. Sollten Sie diese Einschränkungen nicht beachten, sind Sie nicht mehr berechtigt, die [exorg] - Software zu benutzen, auch wenn der Lizenzgeber diesen Vertrag noch nicht gekündigt haben sollte.


3. Gewährleistung

Fehler in der [exorg] - Software können nicht ausgeschlossen werden. Der Lizenzgeber übernimmt eine Gewährleistung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Es gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung der [exorg] - Software. Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich nach Wahl des Lizenzgebers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bleiben Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung erfolglos, können Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Lizenzgebühr oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für [exorg] - Software, die geändert, erweitert oder beschädigt wurde, wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, daß die Änderung, Erweiterung oder Beschädigung für den Mangel nicht ursächlich war.


4. Haftungsbeschränkung und Schadenersatz

Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens des Lizenzgebers sowie seiner Angestellten und Beauftragten besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Die Haftung des Lizenzgebers ist auf die Vermögensnachteile begrenzt, die er bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen, es sei denn, dass der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit eines Organs oder eines leitenden Angestellten des Lizenzgebers oder auf Vorsatz zurückzuführen ist. Für den Verlust von Daten wird keinesfalls gehaftet. Ferner wird keinesfalls für Schäden gehaftet, die durch sonstige Fehlleistungen der [exorg] - Software entstanden sind und die durch regelmäßige, zeitnahe Überprüfungen der bearbeiteten Vorgänge hätte vermeiden werden können. Soweit Schadensersatzansprüche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften früher verjähren, verjähren sie - mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz - spätestens mit dem Ablauf von zwei Jahren ab Erbringung der mangelhaften Leistung.


5. Export

Sie stehen dafür ein, daß die [exorg] - Software nur unter Beachtung aller anwendbaren Exportbestimmungen des Landes, in dem Sie die [exorg] - Software erhalten haben, und Deutschland ausgeführt wird.


6. Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit

Wenn die pretz.de in dem Land, in dem Sie die Lizenz erhalten haben, eine Tochtergesellschaft hat, unterliegt dieser Lizenzvertrag dem Recht dieses Landes. Andernfalls unterliegt dieser Lizenzvertrag dem deutschen Recht und dem Recht des Landes Baden-Württemberg. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.


7. Vollständigkeit

Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Lizenz und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen.

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